Ein Urteil, im Namen des Volkes gesprochen, sechs Jahre nach dem Geschehen. Für uns waren die Jahre leben im Abgrund. Hatten wir erlebt, wie grausam das Sterben unseres Kindes war, hatten wir nun Vertuschungen und Unwahrheiten erlebt, erlebten wir was Recht war und wie Recht verteilt wurde. Das Nachspiel war für uns nur noch die Bestätigung, was in unserem sog. Rechtsstaat Recht heißt und wer dafür auserkoren war. Das Urteil, ein erhobener Finger für ein ausgelöschtes junges Menschenleben, siedelten wir als Urteil für einen geschützten Täterbereich an.

Doch es wurde die Schuld festgestellt! Unsere Tochter wurde fahrlässig getötet!

Auch ein gefälschtes Gutachten, Datenmißbrauch, Veletzung der Schweigepflicht und weitere Vertuschungen ändern dies nicht.

Die Krebserkrankung unserer Tochter wurde immer wieder, von allen Seiten, so hingestellt als sei die Krankheit sowieso todbringend gewesen. Sie war zur Zeit des Geschehens nachweislich frei von Krankheitsbefunden und das war bekannt.! Dafür hatte sie unheimliche Qualen auf sich genommen. Ob und wann die Krankheit wieder hervorgetreten wäre, weiß niemand.

Ein z.B. Diabetes – Patient möchte auch nicht zum Sterben liegen gelassen werden, wenn er einen Unfall hatte, weil er ja Diabetes hat. Oder einen Unfall – Patienten läßt man verbluten, weil man meint, er könnte eine schwere Krankheit haben.

Wir hätten diesen Weg nicht gehen brauchen, dann wäre es für alle einfacher gewesen, denn Tote kommen dadurch nicht wieder.

Doch diesen Weg waren wir unserem Kind schuldig und den Menschen, die in eine solche Situation kommen können, aber auch uns, die wir dabei standen und verurteilt waren, zum Nichthelfenkönnen. Kein Mensch darf so sterben müssen!

Dem ärgsten Feind soll es nicht so gehen!

Dagegen aber auch: Dieser Weg wäre nicht nötig geworden, wenn verantwortungsbewußtes Handeln unserer Tochter entgegengebracht worden wäre und Unwahrheiten und Vertuschungen nicht das Handeln bestimmt hätten. Ehrlichkeit und Offenheit war das Mindeste, was erwartet worden wäre, wenn der Patient sein Leben in die Hände des Arztes legt, auch oder gerade dann auch, wenn ein Fehler geschah.

Hätte ich verhindert, daß meine Tochter in dies KKH. gekommen wäre, oder als sie und wir merkten ‚sie machen nichts’ trotz des Hinweises des OA, daß eine Verlegung nicht ginge, sie genommen und wären in eine andere Klinik gefahren: WIE wäre dann mit mir / uns umgegangen worden von gutachter- und juristischer-/staatsanwaltschaftlicher- Seite, wenn sie dadurch Schaden genommen hätte? Es wäre ein Leichtes gewesen, mit einem Gutachten nachzuweisen, daß, wenn sie in sofortige ärztliche Obhut gekommen wäre, zu retten gewesen wäre. Auf dieser dann fahrlässigen/vorsätzlichen  Tötung durch uns wäre sicher dann schnell  ein Urteil gefolgt ohne Schonung .

Doch hätten wir es nur gemacht! Sie hätte sicher die Hilfe bekommen, die sie da  nicht bekam und um die sie so flehte, um zu ‚leben’.

Dieser Bericht wäre letztendlich nicht entstanden, wenn nach dem schon unglaublichen Weg, den wir gehen mußten, mit dem akzeptierten Urteil auch ein Schlußpunkt gezogen worden wäre.
Das
Nachspiel -Kapitel 6- zeigt, wie mit der Wahrheit umgegangen wurde und welche Mittel, Macht und Wege der Gegenseite zur Verfügung stehen, um sich über Wahrheit und Recht hinwegzusetzen!